DSGVO / GDPR
Personenbezogene Daten: Zwecke, Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte, Sicherheit und Verantwortung. In Deutschland ist ergänzend das BDSG zu berücksichtigen.
Offizielle QuelleVertrauen ist die Grundlage für den europäischen Markt. Wir verbinden Datenschutz, Verträge und digitale Produkte — damit Anforderungen in Oberfläche, Code und Abläufen umgesetzt werden.
Website, SaaS oder App: Zuerst klären wir Märkte, Nutzer und Geschäftsmodell. Daraus entstehen Aufgaben für die rechtliche Prüfung und technische Umsetzung.
Personenbezogene Daten nachvollziehbar verarbeiten.
Ein abgestimmter Maßnahmenplan für Dokumente, Prozesse und Produktänderungen.
Dokumente und tatsächliche Website-Funktionen abstimmen.
Anforderungen an Texte, Einwilligungsoberflächen und Nutzerabläufe.
Leistungen und Verantwortung klar beschreiben.
Eine Vertragsstruktur und abgestimmte Eckpunkte für die juristische Ausarbeitung.
Rechte und zulässige Nutzung nachvollziehbar machen.
Eine Rechteübersicht mit erforderlichen Erlaubnissen und offenen Punkten.
Anforderungen bereits im Produktdesign berücksichtigen.
Relevante Anforderungen und Aufgaben für Produkt, Team und Dokumentation.
Anforderungen in überprüfbare Maßnahmen übersetzen.
Ein Umsetzungs- und Prüfplan. Standards und Zertifizierungen werden separat betrachtet.
ZIEL koordiniert die produktbezogene und technische Umsetzung. Individuelle Rechtsprüfung und Rechtsdokumente müssen durch eine in der jeweiligen Rechtsordnung befugte Fachperson erfolgen. Deren Beauftragung und Leistungsumfang werden vorab vereinbart.
EU-Rechtsakte und nationale Gesetze regeln unterschiedliche Themen. Ihre Anwendbarkeit richtet sich nach Rolle, Produkt, Markt und Nutzern.
Personenbezogene Daten: Zwecke, Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte, Sicherheit und Verantwortung. In Deutschland ist ergänzend das BDSG zu berücksichtigen.
Offizielle QuelleSpeicherung auf und Zugriff auf Endgeräte benötigen grundsätzlich eine Einwilligung. Gesetzliche Ausnahmen gelten unter anderem für unbedingt erforderliche Vorgänge eines angeforderten Dienstes.
Offizielle QuelleAnwendbarkeit und Umfang des Impressums prüfen: Identität des Anbieters und erreichbare Kontaktinformationen.
Offizielle QuelleAnbieter- oder Betreiberrolle, Zweck, Risiken, geltende Pflichten und Fristen für das konkrete System bestimmen.
Offizielle QuelleRegeln für Vermittlungsdienste, einschließlich Hosting und Plattformen, prüfen. Pflichten hängen von Art und Größe des Dienstes ab.
Offizielle QuelleProdukt- oder Dienstleistungsumfang, Ausnahmen und Anforderungen prüfen. Das BFSG gilt nicht pauschal für jede Website.
Offizielle QuelleGesetz ≠ Standard ≠ Zertifikat. ISO/IEC 27001 und 27701 können Sicherheits- und Datenschutzmanagement unterstützen, belegen allein aber nicht die Erfüllung sämtlicher DSGVO-Anforderungen.
Drei illustrative Szenarien zeigen das Vorgehen. Keine Kundenreferenzen und keine individuelle rechtliche Beurteilung.
Formular, Analysewerkzeuge und Online-Bestellung brauchen abgestimmte Texte und Funktionen.
Aufgabenpaket zum Start: fachlich geprüfte Rechtstexte und technische Abnahmekriterien.
Produkt, Märkte, Daten, Verträge und bestehende Abläufe erfassen.
Anwendbare Anforderungen mit der Fachperson klären und Verantwortlichkeiten zuordnen.
Rechtstexte mit Einstellungen, Oberflächen und Teamprozessen verbinden.
Umsetzung prüfen und Auslöser für Aktualisierungen festlegen.
Nein. Sie muss die tatsächliche Verarbeitung abbilden. Auch Rechtsgrundlagen, Dienstleister, Löschfristen, Sicherheit und Betroffenenprozesse sind zu prüfen.
Nein. Zuerst wird geprüft, welche Informationen auf Endgeräten gespeichert oder ausgelesen werden. Für unbedingt erforderliche Vorgänge kommen Ausnahmen infrage. Optionale Werkzeuge und personenbezogene Daten werden gesondert bewertet.
Das hängt von Daten, Rollen und Bedingungen ab. Ein Angemessenheitsbeschluss oder ein anderer Transfermechanismus, etwa SCC, und gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen sind zu prüfen.
Nein. Der Prüfungsumfang folgt Produkt und Rechtsordnungen. ZIEL übernimmt die vereinbarte technische Umsetzung; Rechtsprüfung und Rechtsdokumente erfordern eine befugte Fachperson.
Produktvorbereitung und Recherche sind möglich; Pflichten richten sich jedoch nach der tatsächlichen Tätigkeit. Vor einem öffentlichen Start sind Anbieterinformationen, Datenverarbeitung, Leistungsangebot und Registrierungspflichten gesondert zu prüfen.
Nennen Sie Zielmarkt, Produkt und Anliegen. Vertrauliche Unterlagen oder personenbezogene Daten sind für den ersten Schritt nicht nötig.